… er ein Pferd für drei Monate zu sich nimmt, um dieses auszubilden?
Die Frage, wer nun Tierhalter ist, lässt sich mitunter schwer beantworten. Einfach ist die Konstellation, wenn jemand ein Tier kauft und dieses auf seiner eigenen Weiden hält. Dann ist er Tierhalter und unterliegt der Tierhalterhaftung. Auch der Fall, in welchem der Pferdeeigentümer sein Pferd in einem Pensionsstall einstellt, ist noch relativ einfach zu beurteilen. Aber bei der Frage, wer nun Tierhalter ist, wenn ein Pferd zur Ausbildung einem Dritten überlassen wird, ist dies schwierig.
Ich habe jetzt ein relativ altes aber scheinbar doch noch aktuelles Urteil des Landgerichts Göttingen (Az: 2 O 132/76) gefunden. In diesem hat das Landgericht festgestellt, dass der Reitverein Tierhalter wird, wenn er das Pferd zu Ausbildungszwecken übernimmt. Gleiches dürfte dann auch für Personen geltend, die Pferde über einen längeren Zeitraum zur Ausbildung übernehmen. Daher sollte besondere Obacht auf eine Versicherung gelegt werden. Fragen Sie bei Unsicherheiten bitte einen Versicherungskaufmann, damit es im Falle eines Falles (man beachte das Wortspiel ) nicht zum bösen Erwachen kommt.